Frist beachten: Kündigung bis 30. November 2026 für den Wechsel per 1. Januar 2027 — Alle Fristen anzeigen
☩ Schweizweiter Wechsel-Ratgeber — Alle 26 Kantone

Die Schweiz wechselt. Wechseln auch Sie.

Jede Schweizerin und jeder Schweizer hat das gesetzliche Recht, die Krankenkasse frei zu wählen. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) garantiert Ihnen den Kassenwechsel — in allen 26 Kantonen, ohne Gesundheitsprüfung, ohne Einschränkung. Nutzen Sie dieses Recht und sparen Sie bis zu CHF 3'600 pro Jahr.

26
Kantone abgedeckt
CHF 3'600
Sparpotenzial / Jahr
30. Nov.
Nächste Frist
100%
Aufnahmepflicht

Wechsel zu allen zugelassenen Schweizer Versicherern möglich

Helsana CSS Swica Concordia Groupe Mutuel Sanitas Assura Visana KPT Atupri
In 3 Schritten

So funktioniert der Kassenwechsel in der Schweiz

Der Kassenwechsel ist Ihr Recht als Schweizer Versicherte. Er ist einfacher als viele denken und kostet Sie keinen Rappen. In drei klaren Schritten wechseln Sie zur günstigeren Kasse — egal in welchem Kanton Sie leben.

1

Prämien national vergleichen

Vergleichen Sie die Prämien für Ihre Wohngemeinde, Ihre bevorzugte Franchise und Ihr gewünschtes Versicherungsmodell. Die Prämien variieren zwischen den Kantonen und Regionen erheblich — oft um mehrere hundert Franken pro Monat. Nutzen Sie den offiziellen BAG-Prämienrechner oder einen zugelassenen Vergleichsdienst, um die günstigste Kasse für Ihren Standort zu finden.

2

Neue Kasse sichern & kündigen

Melden Sie sich zuerst bei der neuen Krankenkasse an und warten Sie die Aufnahmebestätigung ab. Danach kündigen Sie schriftlich per Einschreiben bei Ihrer aktuellen Kasse. Die Reihenfolge ist entscheidend: Erst die neue Kasse sichern, dann die alte kündigen. So gewährleisten Sie einen nahtlosen Übergang ohne Deckungslücke — ein Prinzip, das in der gesamten Schweiz gilt.

3

Ab 1. Januar günstiger versichert

Nach erfolgter Kündigung und Anmeldung erhalten Sie Ihre neue Versicherungskarte. Ab dem 1. Januar sind Sie bei der neuen Kasse versichert — mit identischen KVG-Leistungen, aber tieferer Prämie. Rechnungen aus dem alten Jahr werden noch von der bisherigen Kasse übernommen. Die Franchise beginnt im neuen Jahr bei null.

Schweizer Bundesrecht

Ihr Recht als Schweizer Versicherte

Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist eines der fortschrittlichsten Gesundheitsgesetze Europas. Es garantiert jedem Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz — unabhängig von Nationalität, Alter oder Vorerkrankungen — den Zugang zur obligatorischen Grundversicherung. Dieses Gesetz bildet das Fundament unseres solidarischen Gesundheitssystems und gilt in allen 26 Kantonen gleichermassen.

Ein zentraler Pfeiler des KVG ist die freie Kassenwahl. Sie als versicherte Person entscheiden, bei welchem zugelassenen Versicherer Sie sich in der Grundversicherung versichern lassen. Kein Versicherer darf Sie ablehnen — der gesetzliche Aufnahmezwang ist absolut. Dieses Wechselrecht ist kein Privileg, sondern ein Grundrecht aller Schweizer Versicherten, das der Bundesrat und das Parlament bewusst so gestaltet haben, um den Wettbewerb zwischen den Kassen zu fördern.

Trotz dieses Rechts wechseln jährlich nur rund 10 Prozent aller Versicherten ihre Krankenkasse. Die Gründe sind vielfältig: Unwissenheit über das Sparpotenzial, Angst vor bürokratischem Aufwand oder schlicht Bequemlichkeit. Die Realität zeigt jedoch: Der Wechsel ist unkompliziert, dauert wenige Minuten und kann Ihrem Haushalt jährlich Tausende Franken einsparen. Genau darum existiert diese Seite — als nationaler Ratgeber für alle, die ihr Wechselrecht nutzen wollen.

Von Zürich bis Genf, von Basel bis Lugano, von Chur bis Lausanne — die Schweiz wechselt. Und Sie können das auch. Auf den folgenden Seiten finden Sie die vollständige Wechsel-Anleitung, den Fristen-Kalender mit allen relevanten Terminen, kantonale Besonderheiten auf der Kantone-Seite und kostenlose Kündigungsvorlagen zum sofortigen Gebrauch.

⚠ Wussten Sie?

Gemäss BAG-Statistik hat die teuerste Krankenkasse in der Schweiz im Jahr 2025 eine monatliche Prämie von über CHF 640 für einen Erwachsenen mit Standardmodell und CHF 300 Franchise erhoben — während die günstigste Kasse in derselben Gemeinde nur CHF 340 verlangte. Das sind CHF 300 Differenz pro Monat bei exakt denselben KVG-Leistungen.

Unser Angebot

Alles für Ihren Kassenwechsel — national und kostenlos

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Nationale Wechsel-Anleitung

Detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung, die für jede Schweizer Gemeinde gilt. Von der Prämienprüfung über die Anmeldung bis zur Bestätigung — verständlich erklärt und auf dem aktuellen Stand des KVG.

Anleitung lesen →
🇪🇭

Alle 26 Kantone

Kantonale Prämienunterschiede, regionale Besonderheiten und lokale Tipps — von Aargau bis Zürich. Erfahren Sie, welche Kantone die höchsten Prämien haben und wo das Sparpotenzial am grössten ist.

Kantone anzeigen →
📅

Fristen-Kalender 2026/2027

Nie wieder eine Frist verpassen: Der vollständige Wechsel-Kalender mit allen Terminen für den ordentlichen und ausserordentlichen Kassenwechsel. Inklusive empfohlener Versandtermine für Einschreiben.

Fristen prüfen →
Wechsel-Timeline

Ihr nationaler Fahrplan zum Kassenwechsel 2026/2027

Dieser Fahrplan gilt schweizweit — in jedem Kanton, in jeder Gemeinde. Befolgen Sie die Schritte und sichern Sie sich die günstigere Prämie ab 1. Januar 2027.

September 2026

BAG veröffentlicht die neuen Prämien

Das Bundesamt für Gesundheit gibt die genehmigten Prämien für 2027 bekannt. Ab diesem Zeitpunkt kennen Sie die Tarife aller Kassen für Ihre Wohngemeinde. Beginnen Sie jetzt mit dem Vergleich — in allen 26 Kantonen gleichzeitig.

Oktober 2026

Vergleichen und neue Kasse wählen

Sie erhalten das Prämienschreiben Ihrer aktuellen Kasse. Vergleichen Sie den Betrag mit den günstigeren Alternativen. Berücksichtigen Sie Franchise, Modell und kantonale Unterschiede. Melden Sie sich bei der neuen Kasse an.

Bis 30. November 2026

Kündigung per Einschreiben absenden

Senden Sie Ihre Kündigung per Einschreiben. Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen — nicht bloss abgeschickt sein. Wir empfehlen den Versand bis Mitte November.

Dezember 2026

Bestätigung erhalten

Sie erhalten die Kündigungsbestätigung Ihrer alten Kasse und die Aufnahmebestätigung der neuen. Ab jetzt ist alles geregelt.

1. Januar 2027

Neuer Versicherungsschutz beginnt

Sie sind ab sofort bei Ihrer neuen, günstigeren Krankenkasse versichert. Die KVG-Leistungen bleiben identisch — nur die Prämie ist tiefer. Willkommen im neuen Jahr.

Checkliste

Ihre Wechsel-Checkliste

Häkchen für Häkchen zum erfolgreichen Kassenwechsel. Diese Checkliste gilt landesweit — von Appenzell bis Zürich.

Häufige Fragen

Alles, was die Schweiz zum Kassenwechsel wissen muss

Gilt das Wechselrecht in der gesamten Schweiz?+
Ja. Das KVG ist ein Bundesgesetz und gilt einheitlich in allen 26 Kantonen. Jede versicherte Person mit Wohnsitz in der Schweiz kann ihre Grundversicherung jährlich per 1. Januar wechseln. Kein Kanton hat abweichende Regeln für den Grundversicherungswechsel — das Bundesrecht übersteuert kantonales Recht in diesem Bereich.
Muss die neue Kasse mich aufnehmen?+
Ja. In der obligatorischen Grundversicherung besteht ein gesetzlicher Aufnahmezwang. Jede zugelassene Krankenkasse muss Sie aufnehmen — unabhängig von Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, keine Wartefrist und keine Vorbehalte. Das gilt schweizweit für alle Versicherer.
Ändern sich meine Leistungen beim Wechsel?+
Nein. Der Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung ist durch das KVG schweizweit einheitlich definiert. Ob CSS, Helsana, Assura oder Groupe Mutuel — alle Kassen decken exakt dieselben medizinischen Leistungen ab. Sie wechseln nur den Versicherer und die Prämie, nicht die medizinische Versorgung.
Was ist mit laufenden Behandlungen?+
Laufende Behandlungen werden nahtlos übernommen. Rechnungen, die vor dem 1. Januar entstehen, bezahlt noch die alte Kasse. Ab dem Wechseldatum übernimmt die neue Kasse sämtliche KVG-Leistungen. Die Franchise beginnt im neuen Kalenderjahr bei null. Ein Unterbruch der medizinischen Versorgung ist ausgeschlossen.
Wann muss ich kündigen?+
Für den ordentlichen Wechsel per 1. Januar muss Ihre Kündigung bis spätestens 30. November beim aktuellen Versicherer eingetroffen sein. Nicht das Absendedatum zählt, sondern das Eingangsdatum. Wir empfehlen den Versand per Einschreiben bis Mitte November, um Postverzögerungen abzufangen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Fristen-Kalender.
Gibt es eine zweite Wechselmöglichkeit im Jahr?+
Ja. Wenn Ihre Kasse die Prämien erhöht hat, können Sie bis spätestens 31. März kündigen und per 1. Juli zur neuen Kasse wechseln. Diese ausserordentliche Kündigungsfrist gilt ausschliesslich für die Grundversicherung und nur bei tatsächlicher Prämienerhöhung. Bei Kantonswechsel gelten zusätzliche Sonderregelungen.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?+
Verpasste Fristen bedeuten ein ganzes weiteres Jahr bei der teuren Kasse. Es gibt keine Kulanzfrist und keine Ausnahme. Einzige Alternative: Wenn Ihre Kasse die Prämien erhöht hat, können Sie die ausserordentliche Frist per 31. März nutzen. Daher unser dringender Rat: Handeln Sie frühzeitig und setzen Sie sich eine Erinnerung für Oktober.
Wie sende ich die Kündigung korrekt?+
Per Einschreiben (Lettre signature / recommandé). Nur so haben Sie einen rechtsgültigen Zustellnachweis. Bewahren Sie die Sendungsverfolgungsnummer auf. Alternativ akzeptieren einige Kassen auch die Kündigung per Einschreiben via Onlineformular — erkundigen Sie sich vorab. Unsere Kündigungsvorlagen sind sofort einsatzbereit.
Wie viel kann ich wirklich sparen?+
Der Unterschied zwischen der teuersten und günstigsten Kasse beträgt je nach Region CHF 150 bis CHF 300 pro Monat. Das sind CHF 1'800 bis CHF 3'600 pro Jahr für eine einzelne Person. Eine vierkoepfige Familie kann durch den Wechsel aller Mitglieder jährlich CHF 6'000 bis CHF 10'000 sparen. Entscheidend ist Ihre Wohngemeinde und die gewählte Franchise.
In welchen Kantonen ist das Sparpotenzial am grössten?+
Kantone mit hohen durchschnittlichen Prämien wie Basel-Stadt, Genf und Zürich weisen die grössten absoluten Prämienunterschiede auf. Aber auch in günstigeren Kantonen lohnt sich der Wechsel: In Appenzell Innerrhoden oder Uri ist das Sparpotenzial relativ gesehen oft ebenso beachtlich. Prüfen Sie es für Ihren Kanton auf unserer Kantone-Seite.
Welche Franchise soll ich wählen?+
Faustregel: Wenn Sie gesund sind und selten zum Arzt gehen, lohnt sich eine hohe Franchise (CHF 2'500). Das kann CHF 100 bis CHF 200 pro Monat sparen. Wenn Sie regelmässig medizinische Leistungen beziehen, ist die tiefste Franchise (CHF 300) günstiger. Unser Vergleichsrechner zeigt Ihnen die optimale Kombination.
Lohnt sich ein alternatives Versicherungsmodell?+
HMO, Hausarzt- und Telmed-Modelle bieten 10 bis 25 Prozent günstigere Prämien als das Standardmodell. Die medizinischen Leistungen bleiben identisch — Sie gehen lediglich bei nicht dringenden Anliegen zuerst zu einer bestimmten Anlaufstelle. Wenn Sie ohnehin immer Ihren Hausarzt konsultieren, ist das Hausarztmodell die logische und günstigere Wahl.
Was regelt das KVG zum Kassenwechsel?+
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) regelt in Art. 7 das Kündigungsrecht und in Art. 4 den Aufnahmezwang. Jede Person kann ihre Grundversicherung jährlich wechseln. Die Kündigung ist auf das Ende eines Kalenderhalbjahres möglich, wobei der Wechsel per 1. Januar der Regelfall ist. Das KVG ist Bundesrecht und gilt in allen Kantonen einheitlich.
Kann meine Kasse die Kündigung ablehnen?+
Nein — sofern Sie keine offenen Prämien oder Kostenbeteiligungen schulden. In diesem Fall kann die Kasse die Kündigung zurückweisen, bis die Ausstände beglichen sind. Andernfalls ist die Kündigung bei fristgerechtem Eingang rechtsgültig und die Kasse muss sie akzeptieren. Senden Sie die Kündigung immer per Einschreiben, um den Zustellbeweis zu haben.
Gilt der Aufnahmezwang auch für die Zusatzversicherung?+
Nein. Der Aufnahmezwang gilt ausschliesslich für die obligatorische Grundversicherung (OKP). Bei der Zusatzversicherung kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen und Ihren Antrag ablehnen oder mit Vorbehalten versehen. Beantragen Sie daher die neue Zusatzversicherung immer vor der Kündigung der alten.
Was passiert bei einem Umzug in einen anderen Kanton?+
Bei einem Kantonswechsel ändert sich Ihre Prämienregion. Sie haben dann ein ausserordentliches Kündigungsrecht und können auch ausserhalb der regulären Fristen wechseln. Die neue Kasse muss in Ihrem neuen Wohnkanton tätig sein. Informieren Sie Ihre aktuelle Kasse über den Umzug und prüfen Sie gleichzeitig die Prämien der in Ihrem neuen Kanton tätigen Versicherer.

Bereit für den Wechsel?

Vergleichen Sie jetzt die Prämien in Ihrem Kanton und finden Sie die günstigste Krankenkasse für Ihre Situation — kostenlos und unverbindlich.

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